Lebenskosten
Zur Zeit gelten für das Wohnen in der Stiftung St. Ludgeri die folgenden Pflegesätze:
für Bewohner ohne Pflegestufe: | 84,73 Euro/Tag |
für Bewohner mit Pflegestufe 1: | 102,56 Euro/Tag |
für Bewohner mit Pflegestufe 2: | 123,96 Euro/Tag |
für Bewohner mit Pflegestufe 3: | 146,15 Euro/Tag |
für Härtefälle: | 156,51 Euro/Tag |
- ab 01.01.2012 | 158,87 Euro/Tag |
Für die Unterbringung im Einzelzimmer erhöhen sich die oben genannten Beträge um 2,50 Euro pro Kalendertag.Das Gesamtentgelt errechnet sich wie folgt:
1. Kosten für Pflege und soziale Betreuung:
Ohne Pflegestufe: | 33,44 Euro/Tag |
Pflegestufe 1: | 51,27 Euro/Tag |
Pflegestufe 2: | 72,67 Euro/Tag |
Pflegestufe 3: | 94,86 Euro/Tag |
Härtefall: | 105,22 Euro/Tag |
- ab 01.01.2012 | 106,96 Euro/Tag |
2. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Service: 30,71 Euro/Tag
3. Betriebsnotwendige Investitionskosten im Sinne des SGB XI
Zweibettzimmer: | 21,20 Euro/Tag |
Einbettzimmer: | 23,70 Euro/Tag |
Die Pflegekassen übernehmen nur die Pflegekosten – bis zum Höchstbetrag in der jeweiligen Pflegestufe. Darüber hinausgehende Kosten müssen die pflegebedürftigen Bewohner selbst zahlen. Für alle anderen Kosten müssen die BewohnerInnen selbst aufkommen. Reichen dazu die Einkünfte oder das Vermögen nicht aus, kann ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Dabei wird auch das Einkommen der Angehörigen ersten Grades mitgeprüft, und diese werden gegebenenfalls an den Kosten beteiligt.
Wer seine eigenen Heimkosten von der Steuer absetzen will, muss mindestens Pflegestufe 1 haben oder eine Behinderung nachweisen. Für alle anderen zählen Heimkosten zu den üblichen Aufwendungen der Lebensführung. Ausnahme: Der Umzug ins Heim erfolgt krankheitsbedingt. Voraussetzung dafür ist ein aussagekräftiges ärztliches Attest, das am besten vor dem Umzug, auf jeden Fall aber zeitgleich erstellt wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben unsere BewohnerInnen auch Anspruch auf
- Befreiung von Rundfunkgebühren
- Zuzahlungsbefreiung
- Blindengeld
- Bekleidungsbeihilfe
Persönliches Geld
Übernimmt das Sozialamt die Heimkosten ganz oder zum Teil, erhalten die Bewohner einen Barbetrag von zurzeit 94,77 € zur persönlichen Verfügung für den Friseur, Ausflüge oder Besuche in der Cafeteria. Können oder möchten die Bewohner das Geld nicht selbst verwalten, wird es auf ein Girokonto überwiesen. Für den Apotheker und die Fußpflege können diesen auch Einzugsermächtigungen erteilt werden.


