Möglichkeiten des Erstkontakts

Sie interessieren sich für einen Platz in unserer Stiftung, möchten gerne einziehen oder als Angehörige Ihre Lieben gut versorgt wissen? Mit Hilfe der nachfolgenden Informationen können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen, selbstverständlich aber auch direkt den Erstkontakt über Frau Direktor wählen.

Anna Direktor
Pflegedienstleitung
Telefon 0201 – 8497-2210

Vollstationäre Pflege
Die Stiftung St. Ludgeri bietet ein liebevolles und sicheres Zuhause für Menschen, die dauerhaft umfassende Pflege und Betreuung benötigen. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur vollstationären Unterbringung.
FAQ

1. Was bedeutet "vollstationäre Pflege"?
Vollstationäre Pflege in der Stiftung St. Ludgeri bedeutet, dass Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Uhr professionell gepflegt, betreut und versorgt werden. Dies umfasst neben der pflegerischen Versorgung auch die Unterkunft, Verpflegung, soziale Betreuung und hauswirtschaftliche Leistungen.
2. Welche Zimmeroptionen gibt es?
Sie können zwischen Einzelzimmern und Doppelzimmern wählen.
3. Wie läuft die Anmeldung ab?
Für die Anmeldung zur vollstationären Pflege gibt es ein Anmeldeformular. Es empfiehlt sich, einen Gesprächstermin zu vereinbaren, um alle Details persönlich zu besprechen und die Einrichtung kennenzulernen. Das Anmeldeformular können Sie hier (PDF) herunterladen und bitte senden Sie dieses ausgefüllt an info@ludgeri-stiftung.de . Unser Aufnahmeprozess beinhaltet immer ein umfassendes Beratungsgespräch mit unserer Pflegedienstleitung.
4. Wie setzen sich die Kosten für die vollstationäre Pflege zusammen?
Die Kosten für vollstationäre Pflege sind in der Regel in verschiedene Komponenten aufgeteilt:
- Pflegebedingter Eigenanteil: Dies ist der Anteil, den Sie selbst für die reine Pflegeleistung zahlen. Er ist für die Pflegegrade 2 bis 5 in der Regel einrichtungseinheitlich (sog. Einheitlicher Eigenanteil).
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte „Hotelkosten“): Diese decken die Miete für das Zimmer, die Essensversorgung und allgemeine hauswirtschaftliche Leistungen ab.
- Investitionskosten: Dies sind die Kosten, die der Einrichtung für Instandhaltung, Sanierung und Neubau entstehen.
Bitte hier klicken für eine Tabelle mit den aktuellen Tagespreisen >>
5. Welche Unterstützung durch die Pflegekasse kann ich erwarten?
Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der pflegebedingten Kosten, abhängig von Ihrem Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto höher der Zuschuss der Pflegekasse. Dennoch bleibt ein Eigenanteil bestehen, welcher durch private Mittel zu entrichten ist.
6. Wann und welche Sozialhilfe steht zur Verfügung, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht?
Wenn Ihr eigenes Einkommen und Vermögen (sowie das Ihres Ehepartners) nicht ausreichen, um die Kosten der vollstationären Pflege zu decken, kann Sozialhilfe nach dem SGB XII in Anspruch genommen werden. Hierbei gelten bestimmte Freigrenzen:
- Schonbetrag Vermögen: Aktuell liegt der Schonbetrag für das eigene Vermögen bei 5.000 € pro Person. Bei Ehepartnern sind es 15.000 €. Vermögen oberhalb dieser Freigrenzen muss zur Deckung der Pflegekosten eingesetzt werden.
- Pflegewohngeld: Unter bestimmten Voraussetzungen (Vermögen unter 10.000 € bzw. 15.000 € bei Ehepartnern) kann auch Pflegewohngeld beantragt werden. Dies ist eine Leistung der Länder zur Entlastung bei den Investitionskosten.
7. Was wird bei der Prüfung des Sozialhilfeanspruchs noch berücksichtigt?
Der Sozialhilfeträger prüft neben Ihrem Einkommen und Vermögen auch sonstige vorrangige Ansprüche (§ 93 SGB XII), die zur Deckung der Kosten herangezogen werden könnten. Dazu gehören:
- Vertragliche Ansprüche: Zum Beispiel Wohnrecht, freie Beköstigung oder vereinbarte Pflegeleistungen.
- Herausgabeansprüche nach § 528 BGB: Dies betrifft beispielsweise Schenkungen oder Hausübertragungen, die in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung vorgenommen wurden. Hier kann es sein, dass der Sozialhilfeträger diese zurückfordert.
- Ansprüche gegen private Versicherungen: Wie Unfall- oder Haftpflichtversicherungen. Es ist wichtig zu wissen, dass das Vorhandensein solcher Ansprüche gegebenenfalls zur Ablehnung des Sozialhilfeantrags führen kann.
8. Muss ich Änderungen meiner finanziellen Situation melden?
Ja, unbedingt! Wenn Ihnen Pflegewohngeld und/oder Sozialhilfe gewährt wird, sind Sie, Ihre Betreuer, Angehörige sowie die Einrichtung verpflichtet, dem Sozialhilfeträger alle Änderungen anzugeben, die für die Leistungsgewährung wichtig sind. Dazu gehören:
- Jede Einkommens- und Vermögensänderung (Vermögen nur, wenn es die Vermögensfreigrenze übersteigt!).
Mitteilung über einen beantragten höheren Pflegegrad. Eine gute Kommunikation ist hier die halbe Miete, sonst gibt’s am Ende noch ein böses Erwachen statt einer friedlichen Nachtruhe!
Das Selbstbestimmungsrecht wird bei uns großgeschrieben

Bewohnende und ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt – so lautet unsere Maxime. In den Alltag übersetzt heißt das, dass wir Wünsche zu Aufsteh- und Bettzeiten immer berücksichtigen. Die Angebote der Stiftung planen wir nach den individuellen Bedürfnissen der Bewohnenden. Auch bei Essenszeiten richten wir uns nach individuellen Wünschen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit von Zwischenmahlzeiten sowie jederzeit freien Zugang zum Bewohnerkühlschrank.
Werdenfelserweg –
in der Stiftung basiert alles auf Freiwilligkeit

UNSER WEG: DER WERDENFELSER WEG
Wir wollen mehr als gute Pflegeangebote machen, wir wollen größtmögliche Selbstbestimmung ermöglichen. Deshalb arbeiten wir nach der Werdenfelser-Weg-Methode: Jeder kann jederzeit nach seinem freien Willen aufstehen und wird mit den bestmöglichen Maßnahmen geschützt. Und wir richten uns nach den persönlichen Bedürfnissen: Vorlieben beim Essen, spezielle Wünsche für den Tagesablauf, die Möglichkeit, länger zu schlafen – alles, was zum Wohlfühlen dazugehört.
Wir lassen unsere Bewohnenden genauso, wie sie sind, unterstützen sie so weit wie möglich bei der Erhaltung ihrer Selbstständigkeit und verzichten auf jegliche freiheitsentziehenden oder -einschränkenden Maßnahmen. Das verstehen wir unter gelebter Selbstbestimmung.
UNSER ANGEBOT: KLEINE GRUPPEN
Kleine Gruppen bringen zahlreiche Vorteile mit sich. Sie steigern den Zusammenhalt der Bewohnenden und helfen über Einsamkeit hinweg. In einer kleinen Gruppe fühlt man sich wie bei der eigenen Familie und teilt Freud und Leid, lacht gemeinsam und hat am Ende des Tages immer das Gefühl des Aufgehoben-Seins. Bei allen Gemeinsamkeiten bleiben die individuellen Wünsche und Bedürfnisse aber immer im Fokus.
Dadurch, dass unsere Bewohnenden in gemischten kleinen Gruppen untergebracht sind, erfährt jeder schnell Vertrauen und findet im Stiftungsalltag eine gute Orientierung. Das gilt insbesondere auch für Menschen mit Demenz. In diesem Fall macht es dann wirklich die Mischung.
Betreuung von Menschen mit Demenz

In der Pflege beschreibt die Hinlauftendenz das Verhalten von Menschen mit Demenz, sich ziellos oder nur scheinbar zielgerichtet in Bewegung zu setzen. Dabei sind sie auf der Suche nach vertrauten Orten oder Personen – oder sie wollen nichts anderes als einfach nur nach Hause. Der Grund dafür sind emotionale Bedürfnisse wie der Wunsch nach Sicherheit, Orientierung oder auch nach Autonomie.

In aller Freiheit
Diesen emotionalen Bedürfnissen kommen wir mit dem freien Gartenzugang im Wohnbereich Clemens entgegen. Wir tragen dafür Sorge, dass für unsere Bewohnenden ein sicheres und unter ständiger Aufsicht stattfindendes Bewegen möglich ist.

In guten Händen
Unsere Pflegekräfte wissen um die spezielle Problematik der Bewohnenden und richten ihr Handeln danach aus, möglichst zurückhaltend zu agieren und sich im Hintergrund zu halten. Damit ermöglichen sie den Bewohnenden eine ungestörte, unbeeinflusste und unaufgeregte Suche nach ihrem Ziel.
Weitergebildete Fachkräfte/Experten

Um unsere Pflegeleistungen auf einem hohen Niveau anbieten zu können, besteht unser Team aus vielen weitergebildeten Fachkräften und Expert*innen mit vertieften Kenntnissen und spezialisierten Fähigkeiten, die über die allgemeine Pflegeausbildung hinausgehen. Sie haben Zusatzqualifikationen zum Beispiel in den Bereichen Intensivpflege, Palliativversorgung, Gerontopsychiatrie oder Praxisanleitung erworben. Mit solchen Spezialisierungen sind sie bestens gerüstet, um komplexe Pflegeprozesse zu gestalten, Pflegequalität zu sichern und als kompetente Ansprechpartner*innen in unserem interdisziplinären Team zu agieren.

Fortbildungsangebote Mitarbeitende

Aus unserer Sicht und Erfahrung ist interdisziplinäre Zusammenarbeit entscheidend für eine ganzheitliche Betreuung der Bewohnenden. Pflegekräfte, ärztliches Personal, Therapeut*innen, Sozialarbeiter*innen und Angehörige sollten eng zusammenarbeiten, um individuelle Pflegepläne zu entwickeln und umzusetzen. Durch regelmäßigen Austausch und gemeinsame Fallbesprechungen wird die Versorgung effizienter und die Qualität höher. Diese Teamarbeit fördert nicht nur das Wohlbefinden der Bewohnenden, sondern stärkt das Verständnis und die Wertschätzung der bei uns arbeitenden Berufsgruppen untereinander.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Für wen?

Was passiert in der häuslichen Pflege, wenn eine pflegende Person vorübergehend ihren Aufgaben nicht nachkommen kann, oder wenn eine pflegebedürftige Person zeitweise besonders intensive Pflege benötigt? Für solche Fälle gibt es die Kurzzeitpflege.
Hier finden Sie Antworten zu dieser Möglichkeit der zeitlich begrenzten Betreuung und Pflege in unserem Haus.
FAQ

1. Was ist Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) ist eine vorübergehende, vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim. Sie ist eine Lösung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist oder nicht ausreicht. Das kann nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands oder wenn die pflegende Person Urlaub oder Krankheit hat, der Fall sein. Sie ist auch eine gute Möglichkeit, ein Pflegeheim kennenzulernen.
2. Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI), auch Ersatzpflege genannt, greift, wenn Ihre private Pflegeperson ausfällt – sei es durch Urlaub, Krankheit oder wenn sie einfach eine Auszeit braucht. Die Pflege kann dann zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Privatperson erfolgen, aber auch in einer vollstationären Einrichtung.
3. Wer hat Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege?
Ab dem 01. Juli 2025 haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 Anspruch auf diese Leistungen. Für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 entfällt die bisherige Vorpflegezeit von sechs Monaten bereits ab dem 01. Januar 2024. Ab dem 01. Juli 2025 entfällt diese Wartezeit für alle Pflegegrade.
4. Wie lange kann ich Kurzzeit- und Verhinderungspflege nutzen und wie hoch ist der Zuschuss?
Ab dem 01. Juli 2025 werden die Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Dieser Betrag kann für bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr flexibel für beide Leistungen genutzt werden. Zu beachten ist, dass dieses Budget ausschließlich für die Begleichung der Pflegekosten in Anspruch genommen werden kann.
5. Was muss ich selbst bezahlen?
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung (sogenannte Hotelkosten) und Investitionskosten müssen Sie in der Regel selbst tragen. Hierfür können Sie gegebenenfalls den Entlastungsbetrag (125 Euro/Monat) oder das anteilige Pflegegeld (wird für bis zu 8 Wochen zu 50% weitergezahlt) nutzen. Die Stadt Essen übernimmt für Essenerinnen und Essener den Anteil der Investitionskosten.
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6. Wie beantrage ich diese Leistungen?
Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Oft stehen die Formulare auch online zur Verfügung. Während der Antrag für Kurzzeitpflege frühzeitig vor Beginn eingereicht werden sollte, kann die Verhinderungspflege auch bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, sofern Nachweise über die entstandenen Kosten vorliegen. Es ist jedoch immer ratsam, den Antrag zeitnah zu stellen.
7. Gibt es weitere Unterstützung bei der Beantragung?
Ja, der Sozialdienst eines Krankenhauses (nach einem Krankenhausaufenthalt), Ihr Hausarzt oder Pflegestützpunkte können Sie bei der Beantragung und der Suche nach einem passenden Platz unterstützen.

BETREUUNG/SOZIALER DIENST
Alles für die alltägliche Teilhabe

Unserem Leitbild entsprechend, umfassen unsere Angebote zur sozialen Betreuung die Teilnahme am täglichen Einrichtungsleben und die Schaffung einer hohen Lebensqualität. Das Ziel ist es, den Alltag für unsere Bewohnenden mit gemeinsamen Unternehmungen, musischen Veranstaltungen, praktischen Angeboten und intensiver Beratung möglichst abwechslungsreich zu gestalten – der Tag soll schließlich nicht nur aus Pflege bestehen.
Sozialkulturelle Teilhabe:
Das Leben, ein Fest – Gemeinsam veranstalten wir etwas

Gemeinschaft stärken
Mit unterschiedlichen, jeweils zur Jahreszeit passenden Aktivitäten oder zum Beispiel auch Begegnungen zwischen Alt und Jung sorgt der Soziale Dienst der Stiftung St. Ludgeri mit vielfältigen Angeboten für gemeinschaftlichen Zusammenhalt. Zoo- und Museumsbesuche, Konzerte in der Philharmonie, ein Ausflug zu einem Bauernhof oder eine zünftige Kneipentour stärken nicht nur die Gemeinschaft, sondern geben jedem einzelnen Bewohnenden Halt und Selbstvertrauen im Alltag.
Rituale Fördern
In vielen Lebenssituationen begleiten Rituale uns durch den Alltag. Was im privaten alltäglichen Bereich gilt, möchten wir unseren Bewohnenden mit der Fortführung liebgewonnener Gewohnheiten bieten. Sei es das gemeinschaftliche Singen im Ludgeri Chor, die Pflege der Gartenarbeit in unserer „Queerbeet“-Gruppe oder geselliges Feiern von zum Beispiel Karneval – unsere Ehrenamtlichen unterstützen die Bewohnenden bei jedem Stück Freiheit, wie sie es gewohnt waren.
Bewegungsförderung:
Für bewegende Alltagsmomente

Gerade im Alter und bei nachlassender oder sogar gänzlich verhinderter Bewegungsfähigkeit ist ein Gegensteuern durch qualifizierte Fachkräfte eine unabdingbare Hilfe im Alltag. Deshalb bieten wir unseren Bewohnenden regelmäßige Bewegungstrainings und Prophylaxe an, für die sie sich freiwillig entscheiden können – niemand wird gezwungen. Und findet das Ganze in einer anspornenden Gruppe statt, werden alte Kräfte umso stärker wiedergeweckt.
Musisch-künstlerische Angebote:
Kreatives verbindet

Malerei verbindet
Gemeinsam kreativ zu werden und seine schöpferische Seite zu erkennen und in der Gruppe auszuleben, wird von vielen als besonders befriedigend empfunden. Deshalb bieten wir unseren Bewohnenden Malkurse an, in denen sie unter Anleitung vielleicht völlig neue Seiten an sich entdecken. In unserem stiftungseigenen Kreativwerkstatt lassen sich verschiedene Maltechniken mit Pastellkreide, Fingerfarbe, Tusche oder Ölkreide entdecken. Außerdem entstehen Collagen und Fensterbilder und es wird gegipst, gekleistert und gedruckt.
Musik verbindet
Aus Singrunden wird ein Chor – und der gibt Konzerte. Der Ludgeri Chor ist eine tragende Säule im Gemeinschaftsleben unserer Einrichtung. Rund 40 Bewohnende, Angehörige und Ehrenamtliche treffen sich einmal die Woche zur Chorprobe und zur Vorbereitung auf Auftritte. Mit ganz viel Spaß, aber genauso zur Pneumonieprophylaxe – denn das bedeutet, eine Stimme zu haben, die sich nicht nur zum Singen eignet, sondern dafür sorgt, dass man im Alltag als wertvoller Mensch gehört wird.

Angebote für Menschen mit Demenz:
Wir geben neue Orientierung

Spielerisch orientieren
Eines der innovativsten Konzepte in der modernen Pflege ist die sogenannte Tovertafel.
Technisch handelt es sich dabei um einen an der Decke hängenden, interaktiven Projektor, der in der Lage ist, Animationen auf Tische oder Böden zu werfen. In der Stiftung nutzen wir dieses spielerische Konzept, um Bewohnende mit Demenz zu Aktivität zu motivieren und gemeinschaftliche Momente zu ermöglichen.
Durch einfache Handbewegungen lassen sich Animationen beeinflussen und in Bewegung versetzen. Gemeinsam mit unseren Pflegekräften werden so motorische und kognitive Fähigkeiten aktiviert, die soziale Interaktion gesteigert, das Wohlbefinden gefördert sowie Freude und positive Emotionen ausgelöst. Das alles hat nachweislich Auswirkungen auf die Lebensqualität.
Jahreszeitlich orientieren
In der Pflege bezeichnen wir als „jahreszeitliche Gestaltung zur Orientierung“ die bewusste Anpassung und Ausgestaltung von Räumen und Aktivitäten an die jeweilige Jahreszeit. Dies umfasst Dekorationen, Farben, Bilder, Gerüche oder Musik, die typische Elemente der Saison widerspiegeln und die gemeinsam mit den Pflegekräften ausgeführt werden.
Unseren Bewohnenden mit Demenz hilft dies dabei, ihnen ihr Zeitgefühl zurückzubringen und die allgemeine Orientierung zu verbessern. Saisonale Feste, individuelle Rituale oder fest etablierte Gewohnheiten können Erinnerungen zu neuem Leben erwecken. Gerade auch das trägt zu einem gesteigerten Wohlbefinden und höherer Lebensqualität bei.

Einzelbetreuung:
Bedarfsgerecht & individuell

Ganz persönlich genommen
In der Pflege umfasst eine Einzelbetreuung mit Krisenintervention und Begleitung in schwierigen Lebensphasen eine intensive, individuelle Unterstützung. Unter dem Motto „Es ist nicht immer alles nur schön“ steht die einfühlsame Begleitung im Fokus, die auch belastende Themen wie Trauer, Verlust oder Krankheit aufgreift.
Deshalb schaffen wir Zeit und Raum für Gespräche, bieten emotionale Stabilität und fördern Selbstbestimmung. Ziel ist es, den Betroffenen Trost zu spenden, Ängste zu mindern und Bewältigungsstrategien zu entwickeln.
Tierisch gut angekommen
Tierbesuche in Altenheimen haben einen ganz eigenen Stellenwert. Für diese Besuche organisieren wir Therapiehunde, Katzen oder auch Kleintiere wie Kaninchen. Die Tiere werden von geschulten Begleitpersonen mitgebracht und dürfen in Gemeinschaftsräumen oder auf Zimmern Kontakt zu den Bewohnenden aufnehmen.
Mit Tierbesuchen fördern wir positive Emotionen, reduzieren Stress und steigern das Wohlbefinden. Besonders auf Menschen mit Demenz können Tiere beruhigend wirken, Erinnerungen wecken und soziale Interaktionen anregen, wodurch Isolation und Einsamkeit gemindert werden.

FAQ – Wie sieht mein Alltag aus?

1. Wie komme ich zum Friseur?
Sie haben die bequeme Möglichkeit, den Friseursalon von Frau Hasenau direkt in Haus 1 zu besuchen. Die Kosten für die Dienstleistungen können wir direkt mit Ihren Heimkosten verrechnen, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.
2. Wie komme ich zur Fußpflege?
Die normale Fußpflege (insbesondere das Nagelschneiden) ist eine Regelleistung des Heimes und bereits im Pflegesatz enthalten. Wenn Sie darüber hinaus eine medizinische Fußpflege benötigen oder wünschen, kann Ihr Wohnbereich einen Termin bei Frau Kaps für Sie vereinbaren.
3. Wie bekomme ich meine Medikamente aus der Apotheke?
Als Bewohner:in der Stiftung St. Ludgeri können Sie zuverlässig über die HIRSCH-Apotheke, LÖWEN-Apotheke oder ROLAND-Apotheke mit Ihren Medikamenten versorgt werden. Dafür ist eine Ermächtigung notwendig, die Sie uns im Rahmen des Heimvertrags erteilen können. So ist Ihre Medikamentenversorgung stets gesichert und Sie können sich auf Ihre Genesung oder Ihr Wohlbefinden konzentrieren.
4. Wie kann ich an der Betreuung teilnehmen? Welche Angebote gibt es beim Sozialen Dienst?
Das Team des Sozialen Dienstes ist bestrebt, Ihnen den Einzug zu erleichtern und Ihren Alltag hier im Lebeheim nach Ihren Vorlieben zu gestalten. Wir bieten eine Vielfalt an Betreuungsaktivitäten in Form von Gruppen- und Einzelbetreuung an.
Es ist uns wichtig, gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Betreuung anzubieten, die Ihnen Freude bereitet und sich daran orientiert, was Sie in Ihrem Leben gerne gemacht haben, was Sie interessiert und was Sie bewegt.
5. Welche spezifischen Angebote gibt es beim Sozialen Dienst?
Unser Betreuungsangebot ist vielfältig und umfasst unter anderem:
- Bewegungsangebote: Für die körperliche Fitness und Beweglichkeit.
- Gartengruppe: Je nach Saison für Gartenliebhaber.
- Kognitive Anregung: Dazu gehören Gedächtnistraining, Gesprächsrunden und Spielenachmittage.
- Kreativangebote: Um Ihre künstlerische Seite auszuleben.
- Aktuelle Stunde: Für Diskussionen über aktuelle politische und gesellschaftliche Themen.
- Ludgeri-Chor: Für alle, die gerne singen.
- Angebote mit Tieren: Für tierliebe Bewohner:innen.
- Rikscha Fahrten: In Kooperation mit der Diakonie, um die Umgebung zu erkunden.
- Religiöse Angebote: Für die spirituelle Begleitung
- Konzerte: Für musikalische Unterhaltung.
6. Wo und wann finden die Angebote statt?
Die genauen Zeiten und Orte der Angebote können Sie jederzeit unserem Wochenplan entnehmen. Dieser wird in den Aufenthaltsräumen und in den Aufzügen ausgehängt, sodass Sie immer bestens informiert sind. Wir laden Sie außerdem herzlich ein, uns Ihre persönlichen Wünsche und Anregungen für weitere Angebote mitzuteilen. Ihre Ideen sind uns wichtig, um das Programm stetig zu verbessern und an Ihre Bedürfnisse anzupassen.

Haus und Zimmer
Wohnmöglichkeiten im St. Ludgeri


Unsere Zimmer
Unsere Einrichtung kommt den unterschiedlichen Bedürfnissen und Wünschen der Bewohnenden größtmöglich entgegen. Unsere 89 Einzel- und 22 Doppelzimmer bieten 133 Menschen Platz zum Leben. Neben der Ausstattung mit Standardeinrichtung (Pflegebett, Schrank, Nachtschrank) haben alle Bewohnenden die Möglichkeit, ihr Zimmer zum Beispiel mit Fotos, Vasen, eigenen Leuchten oder auch einer Knabberschale individuell zu gestalten – was immer die jeweiligen „Lieblingsstücke“ auch sein mögen.
Einzelzimmer
Bei uns können die eigenen vier Wände zum Rückzugs- und Ruheort werden, wenn die Bewohnenden das wünschen. Mit vertrauten, über die Jahre liebgewonnenen Dingen können sie einen Teil ihres gewohnten Umfelds mitnehmen und sich ihre neue Wohnung einrichten. Einzelzimmer heißt aber nicht, dass man alleine bleiben muss – unsere Bewohnenden können an gemeinsamen Mahlzeiten, Veranstaltungen und Unternehmungen wie Ausflügen teilnehmen – oder sich eben in das eigene kleine Reich zurückziehen.
Doppelzimmer
Zusammen alt werden heißt manchmal auch, gemeinsam auf Pflege und Betreuung angewiesen zu sein. In unserem Doppelzimmer haben Paare die Möglichkeit, ihr vertrautes Wohnumfeld mit zu uns zu bringen. Mit Möbeln oder anderen wichtigen Erinnerungsstücken lässt sich das Gefühl der eigenen Wohnung in das neue Leben integrieren. Am wichtigsten ist aber natürlich die unveränderte Nähe zum geliebten Partner, mit dem in unserer Stiftung ein Weitermachen oder ein Neuanfang möglich ist.

Hauswirtschaft und Küche
FAQ

1. Wie ist die Verpflegung geregelt?
In der vollstationären Pflege sind alle Mahlzeiten – Frühstück, Mittagessen, Abendessen sowie Zwischenmahlzeiten – inbegriffen. Die Stiftung St. Ludgeri legt Wert auf eine ausgewogene und altersgerechte Ernährung, die auch auf individuelle Bedürfnisse und Diäten abgestimmt werden kann. Man munkelt, der Kuchen am Nachmittag sei so gut, dass selbst der Engel Gabriel neidisch werden würde!
2. Wie funktioniert das mit der Wäsche?
Der Umzug in ein Pflegeheim der Stiftung St. Ludgeri bringt Veränderungen mit sich, besonders bei der persönlichen Wäsche. Die Einrichtung übernimmt die Wäschereinigung für maschinenwaschbare und trocknergeeignete Kleidung als Regelleistung. Handwäsche kann nicht von der Einrichtung übernommen werden. Chemische Reinigungen sind eine kostenpflichtige Zusatzleistung, die bei Nichtwunsch ausgeschlossen werden kann. Die Stiftung arbeitet mit der Wäscherei Holterbosch zusammen, die Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen stellt. Persönliche Kleidungsstücke werden gekennzeichnet, um Verwechslungen zu vermeiden. Schmutzwäsche wird dienstags und samstags abgeholt. Der gesamte Waschprozess dauert etwa eine Woche, sodass saubere Wäsche nach circa sieben Tagen zurückgeliefert wird. Dies bedeutet, dass für Kleidung, die täglich gewechselt wird, ein ausreichend großer Bestand benötigt wird, um die Überbrückungszeit von bis zu 11 Tagen (von Tragen bis Rücklieferung) abzudecken.
3. Gibt es einen Fernseher und Telefonanschluss in den Zimmern?
Ein Fernsehanschluss ist in der Regel in allen Zimmern vorhanden. Ein Endgerät ist selbst mitzubringen. Für einen Telefonanschluss ist es üblich, dass die Bewohnerinnen und Bewohner diesen selbst beauftragen und die Kosten tragen, falls sie einen eigenen Festnetzanschluss wünschen. Viele nutzen heute aber auch Handys oder Smartphones.

Palliative Versorgung
Pflege und Sozialer Dienst arbeiten bei uns eng zusammen

Gerade in den persönlich schwierigen Situationen der Bewohnenden arbeiten unsere Pflegkräfte Hand in Hand mit unterschiedlichen sozialen Institutionen. Ob es die Begleitung bis in die letzten Stunden ist, seelsorgerische Aufgaben oder das Kümmern um die Angehörigen – wir sind jederzeit und in jeder Situation mit Empathie und Engagement für alle Betroffenen da.
Ambulanter Hospizverein
Um eine würdige Begleitung der letzten Lebensphase in unserer Einrichtung zu gewährleisten, sind wir eine Kooperation mit einem ortsansässigen ambulanten Hospizverein eingegangen. Gemeinsam mit der Ökumenischen Hospizgruppe Werden bieten wir unseren Bewohnenden palliativärztliche, menschlich begleitende, aber auch faktische Unterstützung – zum Beispiel bei der Erstellung einer Patientenverfügung.
SAPV
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die dabei helfen soll, schwerkranken Menschen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod zu ermöglichen – in einer vertrauten Umgebung und im Kreise ihrer Angehörigen. Wir arbeiten mit dem Palliativ Care Team der SAPV Essen und Velbert im Interesse unserer Bewohnenden seit Jahren vertrauensvoll zusammen.
Christliches Haus
Aus unserer christlichen Ambition heraus möchten wir sicherstellen, dass unsere Bewohnenden kurz vor und an ihrem Lebensende eine religiöse Begleitung gemäß ihrem Glauben erhalten. Das Christliche Hospiz Essen-Werden bietet stationäre und ambulante Begleitung und Beistand genauso wie Seelsorge und Krankensalbung auf dem letzten Weg.
Angehörigenarbeit
Der Verlust der Lieben schmerzt schon genug – deshalb geben wir uns alle Mühe, die Angehörigen unserer verschiedenen Bewohnenden in ihrem Schmerz zu trösten und in ihrer Trauer nicht sich selbst überlassen zu sein. Unsere auf dieses Thema spezialisierten Mitarbeitenden kümmern sich um alle Anliegen und Bedürfnisse, um Angehörigen bestmögliche Unterstützung zu geben.